T.I.S.P.

TeleTrusT Information Security Professional

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum TeleTrusT Information Security Professional (T.I.S.P.) weisen Sie umfassende und ganzheitliche Kenntnisse und Fähigkeiten im IT-Sicherheitsumfeld auf operativer, taktischer und strategischer Ebene nach.

Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Überprüfung einer ganzheitlichen Denkweise im IT-Sicherheitsmanagement unter Berücksichtigung der spezifischen, europäisch geprägten Sicherheitskultur und der relevanten gesetzlichen Normen und Standards.

Voraussetzungen

Eine erfolgreiche Ausbildung zum T.I.S.P. setzt ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse sowie Fertigkeiten auf dem Gebiet des IT-Sicherheitsmanagements sowie der Techniken, Technologien und Produkte voraus. Aufgrund Ihrer besonderen Verantwortung müssen Sie als IT-Sicherheitsexperte neben fundiertem Wissen über einen festen Charakter, einen gesunden Menschenverstand und ein gefestigtes Rechtsverständnis verfügen. 

Zur T.I.S.P.-Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie eine ausreichende theoretische Vorbildung sowie praktische Erfahrung nachweisen können. Zusätzlich müssen Sie an einer 5-tägigen T.I.S.P.-Schulung teilgenommen haben, die nicht länger als 12 Monate zurückliegen darf.

Wir bieten Ihnen den passenden Kurs dazu an: 

1 T.I.S.P. – TeleTrusT Information Security Professional
TÜV Examen TeleTrusT Information Security Professional

 

Mit Ihrer Anmeldung zu einem T.I.S.P.-Prüfungstermin stellen Sie den Antrag zur Zulassung zur Prüfung. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Personenzertifizierungsstelle. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Prüfungs- und Zertifizierungsordnung.

Rezertifizierung

Für Sie als IT-Sicherheitsexperte ist aufgrund des schnellen technologischen Wandels im Umfeld der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Methoden und Technologien der IT-Sicherheit unabdingbar. Aus diesem Grund muss die T.I.S.P.-Zertifizierung rezertifiziert werden. 

Die Rezertifizierung muss spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres nach der letzten Zertifizierung erfolgen. Danach ist eine Rezertifizierung nicht mehr möglich. Das Zertifikat wird ab dem Datum des Ablaufs der Gültigkeit um drei Jahre verlängert.

Für die Rezertifizierung müssen Sie keine Prüfung ablegen. Sie als T.I.S.P.-Inhaber müssen Ihre Weiterbildung und kontinuierliche Beschäftigung im Themenumfeld der IT-Sicherheit in geeigneter Weise nachweisen und dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der oben genannten Prüfungs- und Zertifizierungsordnung.

Anerkennungsfähigkeit unserer ExperTeach Networking Kurse

In Rahmen der Rezertifizierung können Sie auch an einem der folgenden Kurse aus dem Themengebiet ExperTeach Networking teilnehmen, da diese Kurse anerkennungsfähig für die T.I.S.P.-Rezertifizierung sind: