Datenschutzbeauftragter (DGI)

Um das Personenzertifikat zum Datenschutzbeauftragten (DGI®) zu erhalten, ist das Bestehen einer Zertifikatsprüfung im Anschluss an der entsprechenden Schulung erforderlich. Mit diesem Zertifikat erbringen Sie den Nachweis, dass Sie die ausbildungsspezifischen Kompetenzen erworben haben.

Ihr Personenzertifikat (DGI®) enthält die folgende Angaben:

  • Angaben zur Person (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum)
  • Bezeichnung der erworbenen Qualifikation
  • Ausstellungsdatum
  • Zertifikatsnummer
  • Gültigkeit

Zugrunde liegt die Prüf- und Zertifizierungsordnung der DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG.

1 Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten
DGI AG Examen Datenschutzbeauftragten (DGI®)

 

Gültigkeit und Rezertifizierung

Das Personenzertifikat zum Datenschutzbeauftragten (DGI®) hat eine initiale Gültigkeit von zwei Jahren und kann im Rahmen einer Rezertifizierung um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden. Weitere Details zur Rezertifizierung finden Sie in der oben erwähnten Prüf- und Zertifizierungsordnung der DGI AG.