Datenschutz-Auditor (DGI)

Um das Personenzertifikat zum Datenschutz-Auditor (DGI®) zu erhalten, ist das Bestehen einer Zertifikatsprüfung im Anschluss an der entsprechenden Schulung erforderlich. Mit diesem Zertifikat erbringen Sie den Nachweis, dass Sie die ausbildungsspezifischen Kompetenzen erworben haben.

Ihr Personenzertifikat (DGI®) enthält die folgende Angaben:

  • Angaben zur Person (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum)
  • Bezeichnung der erworbenen Qualifikation
  • Ausstellungsdatum
  • Zertifikatsnummer
  • Gültigkeit

Zugrunde liegt die Prüf- und Zertifizierungsordnung der DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG.

1 Ausbildung zum Datenschutz-Auditor
DGI AG Examen Datenschutz-Auditor (DGI®)

 

Gültigkeit und Rezertifizierung

Das Personenzertifikat zum Datenschutz-Auditor (DGI®) hat eine initiale Gültigkeit von zwei Jahren und kann im Rahmen einer Rezertifizierung um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden. Weitere Details zur Rezertifizierung finden Sie in der oben erwähnten Prüf- und Zertifizierungsordnung der DGI AG.