Die EU-Whistleblower-Richtlinie - das Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die einheitliche Standards zum besseren Schutz von Whistleblowern vorschreibt, ist bereits am 16.12.2019 in Kraft getreten. Deutschland hätte diese Richtlinie bis 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen müssen, was die Bundesregierung bis heute nicht geschafft hat.

Aber nun ist der deutsche Gesetzentwurf, das sog. Hinweisgeberschutzgesetz, auf der Zielgeraden und soll im Januar oder Februar 2023 in Kraft treten. Bis dahin gilt seit 17.12.2021 die EU-Richtlinie. Betroffene Unternehmen sollten sich daher jetzt auf die geplanten Neuerungen vorbereiten und entsprechende Compliance-Systeme einrichten, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Kursinhalt

  • Wie ist momentan die gesetzliche Lage.
  • Welche Pflichten bestehen und wer ist betroffen.
  • Das Wahlrecht der Hinweisgeber und deren Schutz vor Repressalien
  • Drohende Sanktionen
  • To-Do-Liste
    • Mindestvorgaben
    • Verfahren bei internen Meldungen
    • Datenschutzgerechte Gestaltung des Meldeverfahrens
    • Wahrung von Mitbestimmungsrechten
  • Digitale Umsetzung/Systeme

Das Seminar wird von einer Rechtsanwältin geleitet.

Zielgruppe

Der Kurs wendet sich an alle, die in Ihrem Unternehmen mit dem Thema Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie zu tun haben. Die Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder einem Umsatz ab 10 Mio. Euro pro Jahr. Das HinweisgeberschutzG wird zunächst für Unternehmen ab 200 MA gelten, ab Dezember 2023 aber auch für Unternehmen mit mehr als 50 MA.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Datenschutz sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung.

Kursziel

Die Teilnehmer erhalten einen aktuellen und verständlichen Überblick über den aktuellen Stand zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Classroom Training

Bevorzugen Sie die klassische Trainingsmethode? Ein Kurs in einem unserer Training Center, mit einem kompetenten Trainer und dem direkten Austausch zwischen allen Teilnehmern? Dann buchen Sie einen der Classroom Training Termine!

Online Training

Möchten Sie einen Kurs online besuchen? Zu diesem Kursthema bieten wir Ihnen Online-Kurstermine an. Als Teilnehmer benötigen Sie dazu einen PC mit Internet-Anschluss (mindestens 1 Mbit/s), ein Headset, falls Sie per VoIP arbeiten möchten und optional eine Kamera. Weitere Informationen und technische Empfehlungen finden Sie hier.

Inhouse-Schulung

Benötigen Sie einen maßgeschneiderten Kurs für Ihr Team? Neben unserem Standard-Angebot bieten wir Ihnen an, Kurse speziell nach Ihren Anforderungen zu gestalten. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
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PDF SymbolDie gesamte Beschreibung dieses Kurses mit Terminen und Preisen zum Download als PDF.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die einheitliche Standards zum besseren Schutz von Whistleblowern vorschreibt, ist bereits am 16.12.2019 in Kraft getreten. Deutschland hätte diese Richtlinie bis 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen müssen, was die Bundesregierung bis heute nicht geschafft hat.

Aber nun ist der deutsche Gesetzentwurf, das sog. Hinweisgeberschutzgesetz, auf der Zielgeraden und soll im Januar oder Februar 2023 in Kraft treten. Bis dahin gilt seit 17.12.2021 die EU-Richtlinie. Betroffene Unternehmen sollten sich daher jetzt auf die geplanten Neuerungen vorbereiten und entsprechende Compliance-Systeme einrichten, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Kursinhalt

  • Wie ist momentan die gesetzliche Lage.
  • Welche Pflichten bestehen und wer ist betroffen.
  • Das Wahlrecht der Hinweisgeber und deren Schutz vor Repressalien
  • Drohende Sanktionen
  • To-Do-Liste
    • Mindestvorgaben
    • Verfahren bei internen Meldungen
    • Datenschutzgerechte Gestaltung des Meldeverfahrens
    • Wahrung von Mitbestimmungsrechten
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Zielgruppe

Der Kurs wendet sich an alle, die in Ihrem Unternehmen mit dem Thema Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie zu tun haben. Die Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder einem Umsatz ab 10 Mio. Euro pro Jahr. Das HinweisgeberschutzG wird zunächst für Unternehmen ab 200 MA gelten, ab Dezember 2023 aber auch für Unternehmen mit mehr als 50 MA.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Datenschutz sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung.

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