Die NIS-2 Richtlinie

Cybersicherheit in Europa

 11.09.2024     Security

In einer Zeit, in der digitale Bedrohungen ständig zunehmen, ist es wichtiger denn je, dass Unternehmen und Organisationen ihre Cybersicherheit ernst nehmen. Die Europäische Union hat dies erkannt und mit der NIS-2 Richtlinie einen wichtigen Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Zukunft gemacht. In diesem Blogartikel werfen wir einen genauen Blick auf die NIS-2 Richtlinie, ihre Auswirkungen und wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten können.

Die Historie der NIS Richtlinie

Die Geschichte der NIS Richtlinie begann 2016 mit der Verabschiedung der ersten NIS Richtlinie (Network and Information Security Directive). Diese zielte darauf ab, ein einheitliches Niveau der Netz- und Informationssicherheit in der EU zu schaffen. Doch wie so oft in der schnelllebigen Welt der IT, zeigte sich bald, dass Nachbesserungen nötig waren.

Die überarbeitete Richtlinie, die am 16. Januar 2023 in Kraft trat, baut auf den Grundlagen ihrer Vorgängerin auf und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. NIS-2 konzentriert sich darauf, die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, zuständiger Behörden und der EU insgesamt im Bereich der Cybersicherheit und kritischen Infrastrukturen zu stärken.


Bitte beachen Sie, dass die NIS-2 Richtlinie von der EU vorgegeben wird und aktuell in den einzelnen Ländern umgesetzt werden muss. In Deutschland ist das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) bisher nur als Regierungsentwurf verabschiedet, aber noch nicht als ein gültiges Gesetz verkündet.

NIS-2 Richtlinie

Wer ist betroffen?

Eine der wichtigsten Neuerungen der NIS-2 Richtlinie ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs. Während die ursprüngliche NIS Richtlinie sich hauptsächlich auf Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste konzentrierte, umfasst NIS-2 nun eine breitere Palette von Sektoren. Genauer gesagt, sind von der Richtlinie Unternehmen betroffen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von jeweils mindestens 10 Millionen Euro haben. Zusätzlich knüpft die NIS2-Richtlinie ihre Verpflichtungen im Wesentlichen an die Einstufung eines Betreibers als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung.

Wesentliche Einrichtungen: mind. 250 Beschäftigte oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. über 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme sowie bestimmte Sonderfälle, z.B. Zentralregierung, DNS-Diensteanbieter oder staatliche Einstufung als wesentliche Einrichtung

Wichtige Einrichtungen: mind. 50 Beschäftigte oder über 10 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme (soweit nicht bereits wesentliche Einrichtungen) sowie bestimmte größenunabhängige Sonderfälle, z.B. staatliche Einstufung als wichtige Einrichtung

Größenkriterien: Generell gilt die Richtlinie für mittlere und große Unternehmen in den genannten Sektoren. Kleine und Kleinstunternehmen sind in der Regel ausgenommen, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Risikofaktoren.

Sektoren mit hoher Kritikalität: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt-Infrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten (B2B), Öffentliche Verwaltung, Weltraum

Sonstige kritische Sektoren: Post, Abfallwirtschaftung, Produktion, Herstellund und Handel mit chemischen Stoffen, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Anbieter digitaler Dienste, Forschung

Wenn Ihr Unternehmen in einem dieser Sektoren tätig ist, ist es höchstwahrscheinlich, dass Sie von den neuen Anforderungen betroffen sein werden. Um festzustellen, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2 Richtlinie betroffen ist, empfehlen wir Ihnen, die Betroffenheitsprüfung des BSI zu nutzen.

Die wichtigsten Neuerungen der NIS-2 Richtlinie

Die NIS-2 Richtlinie bringt eine Reihe bedeutender Änderungen mit sich. Zunächst einmal werden die Cybersicherheitsanforderungen für betroffene Unternehmen deutlich erhöht. Es wird erwartet, dass Unternehmen umfassende Risikomanagementmaßnahmen implementieren, darunter Analysen der Lieferkettensicherheit, Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung strengerer Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen. Die zuständigen Behörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften, einschließlich der Möglichkeit, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und Sicherheitsaudits anzuordnen.

Die Meldepflichten für Cybervorfälle wurden ebenfalls verschärft. Unternehmen müssen nun innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme eines Vorfalls eine erste Meldung machen und innerhalb von 72 Stunden einen detaillierteren Bericht vorlegen.

Darüber hinaus legt die Richtlinie einen stärkeren Fokus auf die Verantwortung der Unternehmensleitung. Führungskräfte können persönlich für Verstöße gegen die Cybersicherheitspflichten haftbar gemacht werden.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Die Vorbereitung auf die NIS-2 Richtlinie erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Hier einige Empfehlungen:

Informieren Sie sich gründlich
Das BSI bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie. Besuchen Sie die Seite: NIS-2 - Was tun?

Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch
Analysieren Sie Ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und identifizieren Sie Lücken in Bezug auf die NIS-2 Anforderungen.

Entwickeln Sie einen Aktionsplan
Erstellen Sie einen detaillierten Plan zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Zeitplan und Ressourcenzuweisung.

Implementieren Sie robuste Sicherheitsmaßnahmen
Setzen Sie moderne Sicherheitstechnologien ein und etablieren Sie effektive Prozesse für das Risikomanagement und die Incident Response.

Überprüfen Sie Ihre Lieferkette
Bewerten Sie die Cybersicherheitsrisiken Ihrer Lieferanten und Partner und entwickeln Sie Strategien zu deren Minderung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden
Die Cybersicherheitslandschaft entwickelt sich ständig weiter. Stellen Sie sicher, dass Sie über die neuesten Bedrohungen und Best Practices informiert bleiben.

Schulen Sie Ihr Personal
Cybersicherheit ist eine Teamaufgabe. Investieren Sie in regelmäßige Schulungen für Ihr Personal. Hier empfehlen wir Ihnen unsere Schulungen im Bereich "IT-Sicherheit & Datenschutz". Diese bieten eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Wissen zu erweitern und sich auf die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie vorzubereiten.

Fazit zur NIS-2 Richtlinie

Die NIS-2 Richtlinie stellt zweifellos eine Herausforderung für viele Unternehmen dar. Doch sie bietet auch eine Chance, die Cybersicherheit auf ein neues Niveau zu heben und sich besser gegen die zunehmenden digitalen Bedrohungen zu wappnen. Durch proaktives Handeln und die Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen können Unternehmen nicht nur die Compliance-Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen erheblich stärken.

Betrachten Sie die NIS-2 Richtlinie als Anlass, Ihre Cybersicherheitsstrategie zu überdenken und zu verbessern. Die Investitionen, die Sie heute tätigen, werden sich in Zukunft durch eine erhöhte Sicherheit und Resilienz Ihres Unternehmens auszahlen.

 

FAQ zur NIS-2 Richtlinie

Bis wann muss die NIS-2 Richtlinie umgesetzt werden?
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung in Deutschland?
Aktuell ist das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) noch nicht erlassen. Der Regierungsentwurf wurde im Juli 2024 verabschiedet. Ein weiterer Termin kann heute noch nicht genannt werden. Aktuelle Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und Umsetzungsstand finden Sie beim BMI.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Richtlinie?
Die genauen Strafen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt, können aber bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Gibt es Unterstützung bei der Umsetzung?
Ja, nationale Behörden wie das BSI in Deutschland bieten Leitfäden und Unterstützung an. Zudem können spezialisierte Beratungsunternehmen bei der Implementierung helfen.

 

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